Der kleine Einstieg

Balkonkraftwerk —
klein anfangen,
sofort sparen.

Nicht jedes Dach ist gleich reif für die große Anlage. Ein Balkonkraftwerk ist der günstige Einstieg: eingesteckt, angemeldet, fertig — und ab dem ersten Sonnentag sinkt die Stromrechnung.

800 W
erlaubte Wechselrichter-Leistung
2.000 Wp
maximale Modulleistung
0 %
Umsatzsteuer — der Preis ist der Endpreis
Halterung und Mikro-Wechselrichter eines Balkonkraftwerks am Geländer

So einfach ist die Anmeldung

Ein Register.
Fünf Angaben.

Seit dem Solarpaket I melden Sie Ihr Balkonkraftwerk nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur an — mit wenigen Angaben, online, kostenlos. Die früher zusätzlich nötige Anmeldung beim Netzbetreiber ist entfallen.

Bei einem gewöhnlichen Schuko-Stecker sollte die Modulleistung rund 960 Wp nicht überschreiten. Wer bis zur Obergrenze von 2.000 Wp gehen möchte, nutzt einen speziellen Energiesteckverbinder.

Geprüfte Empfehlungen

Womit Sie
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Komplettset 800 W

Zwei Module, 800-W-Wechselrichter, Halterung und Schuko-Kabel — der unkomplizierte Standard-Einstieg.

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Häufige Fragen

Balkonkraftwerk,
kurz erklärt.

Wie viel Watt darf ein Balkonkraftwerk haben?

Seit dem Solarpaket I sind 800 Watt Wechselrichterleistung und bis 2.000 Wp Modulleistung pro Wohneinheit erlaubt. Bei einem normalen Schuko-Stecker liegt die empfohlene Modulgrenze bei rund 960 Wp.

Muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?

Ja, aber nur noch an einer Stelle: im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur mit wenigen Angaben. Die frühere zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber ist entfallen.

Was bringt ein Balkonkraftwerk finanziell?

Ein 800-Watt-Set erzeugt je nach Ausrichtung rund 600 bis 800 Kilowattstunden im Jahr. Wenn Sie den Strom tagsüber selbst verbrauchen, spart das etwa 150 bis 250 Euro Stromkosten pro Jahr — die Anschaffung amortisiert sich häufig in zwei bis vier Jahren.

Darf ich als Mieter ein Balkonkraftwerk anbringen?

Grundsätzlich ja. Steckersolar zählt seit 2024 zu den privilegierten Maßnahmen — Vermieter und Eigentümergemeinschaften dürfen es nur noch aus wichtigem Grund verweigern. Die konkrete Montage stimmen Sie mit dem Vermieter ab.

Lieber gleich groß?

Wenn das Dach passt,
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